Das 1x1 des Verkaufs

Artikel vom 15.11.17

Sie möchten verkaufen? So läuft es ab:

Uns liegt besonders der persönliche Kontakt am Herzen! Deshalb stellen wir uns gerne direkt bei Ihnen vor und können im besten Falle auch gleich noch Ihre Immobilie begutachten!

Wir legen Wert auf eine ehrliche Einschätzung und beurteilen eine Immobilie daher nicht nur anhand von Unterlagen. Gemeinsam mit Ihnen nehmen wir uns die Zeit, die Immobilie mit all ihren Facetten kennenzulernen. Dabei ist der Zustand der Immobilie ebenso wichtig wie Ihre Umgebung.

Es geht uns bei dieser Bestandsaufnahme gar nicht darum möglichst viele Details „auszugraben“. Entscheidend ist der Gesamteindruck – denn so nimmt auch ein Käufer die Immobilie beim ersten Betreten wahr.

Und das Beste dabei: für Sie besteht kein Zwang uns einen Auftrag zu erteilen. Das erste „Anschauen“ ist völlig unverbindlich!

Artikel vom 22.11.2017

Wir konnten Sie überzeugen? Prima, dann starten wir jetzt so richtig durch! Was brauchen wir für den Verkauf?

Zunächst einmal klären wir, ob auch alle Voraussetzungen für einen Verkauf gegeben sind. Dazu benötigen wir eine Vielzahl von Unterlagen:

-Grundbuchauszug: sind Sie als alleiniger Eigentümer eingetragen? Oder haben Sie die Immobilie womöglich mit Ihren Geschwistern gemeinsam geerbt? Wichtig: es müssen immer alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer mit einem Verkauf einverstanden sein.

-Auszug aus dem Katasterplan: wo verlaufen die Grenzen meines Grundstückes tatsächlich?

-Grundrisse: sind die vorhandenen Pläne auf dem neuesten Stand oder wurden bauliche Veränderungen vorgenommen?

- Energieabrechnungen: kann ein Energieausweis nach dem aktuellen Verbrauch erstellt werden oder muss der Energiebedarf für die Immobilie berechnet werden?

-Versicherungsunterlagen: kann sich der Käufer im Ernstfall auf eine bestehende Brandschutzversicherung verlassen?

 

Es fehlen Pläne für das Haus? Sie haben keinen aktuellen Grundbuchauszug oder Lageplan vorliegen? Kein Problem! Gerne Fragen wir bei den zuständigen Stellen nach aktuellen Unterlagen zur Ihrer Immobilie.

Artikel vom 29.11.2017

Welcher Kaufpreis ist der richtige?

Erfolgreich verkaufen, das heißt auch den Markt genau zu kennen! Aber Erfahrung alleine reicht hierbei nicht aus!

Wir erstellen für Ihre Immobilie eine fundierte Wertermittlung.

Dabei verwenden wir als geprüfte Sachverständige für Grundstücksbewertung die gleiche Wertermittlungssoftware, wie die auch Gutachterausschüsse. Viele Landratsämter und vereidigte Sachverständige nutzen ebenfalls ProSa um den Marktpreis für Immobilien zu ermitteln.

Wichtig hierbei ist, dass sich der Wert Ihrer Immobilie auf mehrere Verfahren stützt. Denn nur so können alle wertrelevanten Aspekte berücksichtigt werden.

Uns kommt es aber nicht nur auf eine fachlich korrekte Berechnung an – wir möchten, dass Sie als Eigentümer verstehen, wie der ermittelte Wert zustande kommt. Daher nehmen wir uns im Anschluss an die Wertermittlung selbstverständlich die Zeit, mit Ihnen unser Ergebnis zu besprechen.

Artikel vom 06.12.2017

Wir nehmen kein Blatt vor die Linse!

Bilder sagen mehr als tausend Worte! Deshalb legen wir bei der Vermarktung viel Wert auf aussagekräftige Bilder und nehmen kein Blatt vor die Linse.

Zwar sollten die Bilder ansprechen, jedoch nützt es weder uns noch Ihnen, wenn die Bilder nicht dem aktuellen Zustand der Immobilie entsprechen oder schlimmer noch, bewusst Mängel versteckt werden.

Wir nutzen gerne die Sonne als „natürliches Hilfmittel“ um Ihre Immobilie im richtigen Licht erscheinen zu lassen.

Für einen gelungenen ersten Eindruck gestalten wir ein Exposé für Ihre Immobilie. Darin präsentieren wir nicht nur die Bilder, sondern zusätzlich noch optisch aufgearbeitete Grundrisse und einen farblich gekennzeichneten Lageplan.

Damit die Interessent neugierig werden, platzieren wir einige Bilder zudem in den verkaufsstarken Immobilienportalen, beispielsweise Immonet und Immowelt.

Auch unsere eigene Homepage wird zur Werbeplattform für Ihre Immobilie.

Wir setzten bei der Vermarktung zusätzlich auf persönlichen Kontakt. Daher positionieren wir ein Titelblatt mit den herausragenstens Eigenschaften Ihrer Immobilie in ausgewählten Filialen der VR-Banken-Gruppe und in unserem Büro.

Neben den bewährten Anzeigen in lokalen Zeitungen und Mitteilungsblätten, beobachten wir auch den wachsenden Erfolg der Werbung im Social-Media-Bereich. Aus diesem Grund gehen wir auch hier mit der Zeit und präsentieren Ihre Immobilie via Facebook und youtube.

Artikel vom 13.12.2017

Bei uns wissen Sie schon vor dem Besichtigungstermin eine Menge über die Immobilie

Durch unser umfangreiches Exposé wissen Sie nicht nur wie die Immobilie aussieht und wie sie geschnitten ist, Sie können sie dank der vollständig angegebenen Adresse auch gleich, ganz unverbindlich, mal von außen besichtigen!

So können Sie ganz in Ruhe die Umgebung und Ihre täglichen Wege erkunden. Erst wenn die Immobilie für Sie passend erscheint, nehmen Sie nochmals Kontakt mit uns auf.

Dann erzählen wir Ihnen in einer gemeinsamen Innenbesichigung gerne alles was Sie rund um die Immobilie wissen müssen!

Da wir uns bei der Objektaufname ausgiebig mit der Immobilie beschäftigt haben, können wir viele Ihrer Fragen direkt vor Ort beantworten.

Was beim Kennenlernen einer Immobilie wichtig ist, können Sie auch im ersten Artikel vom 15.11.2017 lesen.

Artikel vom 20.12.2017

Bei uns bekommen Sie das Rundum-Besichtigungs-Paket

Das beginnt bereits mit der unverbindlichen Vorabinfo über die Immobilie und geht mit der eigentlichen Besichtigung weiter.

Die meisten unserer Immobilien sind keine Neubauten. Daher spielen auch Renovierungs- und Umbaumaßnahmen bei der Entscheidung für eine Immobilie eine große Rolle.

Damit Sie schon von Beginn an einen Eindruck von der Größe Ihres „Bauprojekts“ haben, bieten wir Ihnen mit Freude unsere Unterstützung an. Wir sind erfahrene Immobilienprofis und haben in unserer Laufbahn schon so einige Projekte von Käufern begleitet.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um den Umfang der anstehenden Arbeiten geht und knüpfen für Sie den Kontakt zu den örtlichen Handwerksfirmen. So können Sie mittels der Kostenvoranschläge die Gesamtkosten für die Immobilie besser einschätzen.

Sie sind sich nicht sicher, ob das Finanzierungsangebot Ihrer Bank das richtige ist? Dann ist es sicherlich gut, eine Alternative zu finden, damit man gut vergleichen kann. Auch hier können Sie sich unserer Hilfe sicher sein. Wir bringen Sie gerne mit unserem langjährigen Finanzierungsexperten zusammen. So besteht die Möglichkeit tagesaktuelle Angebote von mehreren hundert Banken abzufragen. Der Vorteil hierbei: dieser Service ist für Sie kostenfrei und unverbindlich!

Artikel vom 27.12.2017

Gesucht und gefunden?

Wir bringen den Kauf für Sie unter Dach und Fach: nachdem sich Verkäufer und Käufer geeinigt haben, geht es nun an die Vorbereitung für den Notartermin. 

Wir nehmen zum Notariat Kontakt auf und kümmern uns um einen auf Sie abgestimmten Entwurf des Kaufvertrages. Diesen stellen wir Ihnen zeitnah zur Verfügung.

So können Sie sich den Vertrag in aller Ruhe ansehen und gegebenenfalls Änderungen bei Ihren Daten vornehmen.

Uns ist völlig klar, dass man sich nicht alle Tage mit dem Kauf/Verkauf einer Immobilie beschäftigt. Zögern Sie also nicht, uns bei Fragen anzusprechen. Wir sind entsprechend ausgebildet und können Ihnen den Vertragsinhalt in allen Einzelheiten erläutern. Gern kommen wir auch bei Ihnen zu Hause vorbei und erklären in entspannter Atmosphere alles, was Sie Ihnen unklar erscheint.

Alle Fragen sind geklärt? Dann können wir einen für alle Seiten passenden Termin beim Notar vereinbaren. Selbstverständlich begleiten wir Sie zum Notar und knüpfen vor Ort den ersten Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer.

Damit Sie sich noch mehr auf Ihr neues Eigenheim freuen können, erhalten Sie beim Notar schonmal einen Ordner mit den wichtigsten Unterlagen rund um die Immobilie überreicht.

Artikel vom 03.01.2018

Der Kaufvertrag ist unterschrieben und ich hab noch keine Schlüssel! Was dauert da eigentlich so lange?

AUFLASSUNGSVORMERKUNG

Nach der Beurkundung des Kaufvertrages veranlasst der Notar die Eintragung einer sogenannten Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese Auflassungsvormerkung ist für Sie als Käufer eine Sicherheit. So hat der Verkäufer bis zur endgültigen Umschreibung des Grundbuchs nicht mehr die Möglichkeit, die Immobilie an einen Dritten zu veräußern. Außerdem kann er ohne Ihre Zustimmung keine Änderungen am Grundbuch mehr vornehmen, beispielsweise eine Hypothek aufnehmen.

 

GRUNDSCHULDEINTRAGUNG

Sollten Sie die Immobilie mittels eines Bankkredits finanzieren, bewilligt Ihnen der Verkäufer mit dem Abschluss des Kaufvertrags die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch der Immobilie. Diese Grundschuld forden i.d.R. Banken als Sicherheit für den Kredit. Auch diese Eintragung muss der Notar erst veranlassen.

 

BELASTUNGEN / VORKAUFSRECHT / NEGATIVBESCHEINIGUNG

Sollten alte Belastungen im Grundbuch eingetragen sein, die der Käufer nicht übernimmt, so ist außerdem die Löschung notwendig. Auch hier werden entsprechende Bewilligungen benötigt, die der Notar einholt. Er muss zudem alle Vorkaufberechtigten davon in Kenntnis setzen, dass ein Kaufvertrag über die Immobilie abgeschlossen wurde. Die Vorkaufsberechtigten haben dann 2 Monate Zeit in den Kaufvertrag einzutreten. Meist handelt es sich bei den Vorkaufsberechtigten um die Gemeinde in der die Immobilie steht. Daher ist es in den meisten Fällen eine reine Formsache die Gemeinde zu unterrichten. Sie stellt dem Notar dann eine sogenannte Negativbescheinigung aus, d.h. sie erklärt, dass sie nicht kaufen möchte.

 

Die Benachrichtigung der verschiedenen Stellen und die Einholung aller Dokumente kann sich über mehrere Wochen hinziehen. Das hängt immer davon ab, wie viele Vorgänge die einzelnen Stellen zu bewältigen haben. In der Regel dauert dieser Prozess zwischen 4 und 6 Wochen.

Hat der Notar alle nötigen Unterlagen zusammen, so schickt er an Käufer und Verkäufer ein Schreiben, in dem er mitteilt, dass der Kaufpreis fällig ist. Der Käufer hat dann 14 Tage Zeit den Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen.

Doch nicht nur auf den Notar kommt es an. Gibt es beispielweise eine Räumungsvereinbarung, so muss der Verkäufer das Haus wie vereinbart von seinen Möbeln und anderen Habseligkeiten befreien und es besenrein hinterlassen. Auch das kann eine zusätzliche Bedingung sein, damit die Kaufpreisfälligkeit eintritt.

Während alle Parteien ihren Verpflichtungen nachkommen, kümmern wir uns darum die Versicherungen der Immobilie über den Verkauf zu unterrichten. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben und muss innerhalb von 2 Wochen nach Unterzeichnung des Kaufpreises geschehen. Wir benachrichtigen die Versicherung in einem Schreiben über den Verkauf und teilen die Kontaktdaten des zukünftigen Eigentümers mit.

Hat der Verkäufer den Kaufpreis erhalten, so gehen alle Nutzen und Lasten auf den Käufer über. Wichtig: er ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht Eigentümer!

Für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch ist zusätzlich noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nötig. Das Finanzamt stellt diese Bescheinigung aus, sobald der Käufer die Grunderwerbssteuer gezahlt hat. In Bayern sind das 3,5 % des Kaufpreises.

Erst wenn der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes erhalten hat, veranlasst er die Umschreibung des Grundbuchs. Auch das nimmt wieder mehrere Wochen in Anspruch.

Doch jetzt die gute Nachricht: bereits nach der Zahlung des Kaufpreises und noch vor der Eigentumsumschreibung erhalten Sie die Schlüssel zu Ihrem neuen Eigenheim!

Wie das genau abläuft erfahren Sie im nächsten Artikel unserer Reihe am 10.01.2018.

Artikel vom 10.01.2018

Jetzt wird abgerechnet!

Fast geschafft – damit aus DEINS endlich MEINS wird, fehlen noch die Schlüssel. Die gibt’s jetzt.

Gemeinsam mit dem Verkäufer und dem Käufer gibt es einen letzten gemeinsamen Termin bei der Immobilie. Hier lesen wir die Stände der Wasseruhr, des Stromzählers und anderer vorhandener Zähler ab und halten diese in einem Übergabeprotokoll fest.

Dieses wird anschließend von allen Anwesenden auf seine Richtigkeit überprüft und unterschrieben.

Außerdem erhält der Käufer die langersehnten Schlüssel zur Immobilie!

Damit Sie sich voll und ganz auf Umzug, Renovierung etc. konzentrieren können, informieren wir derweil den Rest über den Besitzerwechsel.

Das sind zum einen die Stellen für Wasser und Abwasser, aber auch der örtliche Stromversorger, gegebenefalls auch noch der Gasanbieter.

Diese erhalten von uns das Übergabeprotokoll in Kopie und können so für den Verkäufer eine Endabrechnung erstellen.

So zahlen Käufer und Verkäufer auch nur das, was sie tatsächlich verbraucht haben.

 

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