Rechten in Abteilung 2 und 3 des Grundbuchs

Eintragungen, welche in einem Grundbuchblatt ersichtlich sind. Dabei handelt es sich in Abteilung 2 z.B. um Geh- und Fahrtrechte, Wohnrecht, Nießbrauch; in Abteilung 3 meist um Grundschulden oder Hypotheken.