Auflassungsvormerkungen

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Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch und eine Form der rechtlichen Absicherung für den Käufer. Die Eintragung stellt sicher, dass der Verkäufer einer Immobilie zwischen dem Vertragsabschluss und der endgültigen Umschreibung/Auflassung keinerlei Verfügungen vornehmen kann.

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