Betreuungsverkauf

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verkauf

Wir unterstützen Sie beim Betreuungsverkauf.

Du bist vom Amtsgericht bestellter Betreuer oder Betreuerin. Das kann ehrenamtlich oder als Berufsbetreuer der Fall sein. Der Betreute besitzt eine Immobilie und Deine Aufgabe ist es jetzt, die Kosten des laufenden Unterhaltes oder gar die laufenden Pflegeheimkosten der betreuten Person sicherzustellen. Dabei ist es nicht selten erforderlich, dass die Immobilie, welche die betreute Person im Eigentum hat, zum besten Preis veräußert werden muss.

Wegen der Vielzahl der bereits getätigten Immobilienverkäufe in diesem Segment ist die ImmobilienKanzlei ein zuverlässiger Dienstleister – sowohl für ehrenamtliche Betreuer(innen) als auch für Berufsbetreuer.

 

Diese Verkäufe erfordern immer ein umfangreiches Wissen und Können, damit auch die amtsgerichtliche Genehmigung zum Abschluss eines Immobilienkaufvertrages erteilt wird. Dabei übernimmt die ImmobilienKanzlei alle wichtigen Arbeiten, die gewöhnlich einem Betreuer in diesem Immobilienverkaufsvorgang obliegen:

  • Beschaffung vermarktungsrelevanter Dokumente und Unterlagen wie z.B. Baupläne, Baugenehmigungen aus dem Staatsarchiv, Grundbuchauszüge, Lagepläne, Energieausweis, Baujahrrecherche für Immobilien
  • Werteinschätzung der zu veräußernden Immobilie
  • Aufbereitung der Verkaufsunterlagen und aktives Marketing, um den besten Preis für die Immobilie des Betreuten erzielen zu können
  • Sichere Auswahl der Käufer in gemeinsamer Abstimmung mit dem Betreuer
  • Bonitäts-/Liquiditätsprüfung des Käufers
  • Dokumentation des Vermarktungsweges der Immobilie als Vorlage beim Betreuungsgericht wegen eingehender Vorprüfung und Sicherstellung der späteren amtsgerichtlichen Genehmigung
  • Kaufvertragsentwicklung und rechtssichere Prüfung des Kaufvertragsentwurfs im Interesse des Betreuten
  • Organisation des Kaufvertragstermines
  • Überwachung der Kaufpreisfälligkeit 
  • Überwachung der Kaufpreiszahlung
  • Hilfestellung bei der Objekt- und Schlüsselübergabe an einen Käufer nach erfolgter Kaufpreiszahlung mit Dokumentation der Verbrauchszählerstände

Die ImmobilienKanzlei ist Dein ständiger und kompetenter Ansprechpartner auch nach dem Abschluss des Immobilienverkaufes. 

Keine Experimente – gerade dann nicht, wenn Du als Betreuer in der Verantwortung für die Rechnungslegung gegenüber dem Betreuungsgericht stehst!