Rechten in Abteilung 2 und 3 desGrundbuchs

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Eintragungen, welche in einem Grundbuchblatt ersichtlich sind. Dabei handelt es sich in Abteilung 2 z.B. um Geh- und Fahrtrechte, Wohnrecht, Nießbrauch; in Abteilung 3 meist um Grundschulden oder Hypotheken.

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