Auflassungsvormerkung: Bedeutung, Ablauf und rechtliche Sicherheit

Die Auflassungsvormerkung ist ein zentraler Bestandteil beim Immobilienkauf. Sie dient als Sicherung des Käufers, indem sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nach Abschluss des Kaufvertrags an eine andere Partei überträgt oder mit weiteren Belastungen versieht. Doch was genau bedeutet die Auflassungsvormerkung? Wann wird sie eingetragen? Und wie schützt sie den Käufer rechtlich? Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

1. Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist eine vorläufige Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Sie stellt sicher, dass die Immobilie nicht mehrfach verkauft oder belastet wird, bevor der Käufer offiziell als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.

📌 Rechtliche Grundlage: § 883 BGB

Schützt den Käufer vor DrittenVerhindert MehrfachverkäufeSichert den Anspruch auf EigentumsübertragungErmöglicht eine rechtssichere Kaufpreiszahlung

2. Wann wird die Auflassungsvormerkung eingetragen?

Die Auflassungsvormerkung wird nach Unterzeichnung des Kaufvertrags und notarieller Beurkundung beim Grundbuchamt eingetragen. Erst danach sollte der Käufer den Kaufpreis überweisen.

📌 Ablauf der Eintragung:

  1. Notarieller Kaufvertrag mit Auflassungsvormerkung
  2. Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt
  3. Eintragung der Vormerkung in Abteilung 2 des Grundbuchs
  4. Käufer erhält Bestätigung
  5. Eigentumsumschreibung nach vollständiger Kaufpreiszahlung

3. Wie schützt die Auflassungsvormerkung den Käufer?

  • Schutz vor Doppelverkäufen: Der Verkäufer kann die Immobilie nicht an einen anderen Käufer weiterverkaufen.
  • Verhinderung neuer Belastungen: Es können keine neuen Hypotheken oder Grundschulden eingetragen werden.
  • Rechtssicherheit für die Finanzierung: Banken verlangen oft eine Vormerkung als Sicherheit für die Kreditauszahlung.

4. Wie wird eine Auflassungsvormerkung gelöscht?

Nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Eintragung des Käufers als Eigentümer wird die Vormerkung gelöscht.

Löschungsbewilligung des Notars oder Verkäufers notwendigGrundbuchamt entfernt die Vormerkung automatisch nach UmschreibungKeine zusätzlichen Kosten für den Käufer

5. Fazit: Rechtssicherheit durch die Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist ein essenzieller Schutzmechanismus für Käufer, der Betrug und finanzielle Risiken minimiert. Ohne sie besteht die Gefahr, dass eine Immobilie mehrfach verkauft oder weiter belastet wird.

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