Eigenbedarfskündigung: Rechte und Pflichten für Vermieter und Mieter

Eine Eigenbedarfskündigung ist eine häufige Form der Kündigung eines Mietverhältnisses. Vermieter haben das Recht, ihre vermietete Wohnung selbst zu nutzen oder für nahe Angehörige zu beanspruchen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Fristen gelten? Und welche Rechte haben Mieter? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Eigenbedarf.

Was ist eine Eigenbedarfskündigung?

Eine Eigenbedarfskündigung liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder für einen nahen Angehörigen benötigt. Dies muss im Kündigungsschreiben klar und nachvollziehbar begründet werden. Fehlt eine solche Begründung, ist die Kündigung unwirksam.

Wer darf Eigenbedarf anmelden?

Ein Vermieter darf Eigenbedarf für folgende Personen geltend machen:

  • Eigene Nutzung (z. B. Umzug in die Wohnung)
  • Familienangehörige (Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel)
  • Ehe- oder Lebenspartner
  • Pflegekräfte oder Hausangestellte (wenn eine besondere Notwendigkeit besteht)

Nicht zulässig ist eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung. Wer unberechtigt kündigt und die Wohnung nicht selbst nutzt, riskiert Schadensersatzforderungen des Mieters.

Welche Fristen gelten bei einer Eigenbedarfskündigung?

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Mietdauer:

  • Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate Kündigungsfrist
  • 5 bis 8 Jahre Mietdauer: 6 Monate Kündigungsfrist
  • Mehr als 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate Kündigungsfrist

Wann ist eine Eigenbedarfskündigung unzulässig?

Eine Eigenbedarfskündigung kann unwirksam sein, wenn:

  • Der Eigenbedarf nicht ausreichend begründet wird.
  • Der Vermieter ein gleichwertiges freies Objekt besitzt.
  • Der Mieter unter besonderem Schutz steht (z. B. hohes Alter, schwere Krankheit, lange Mietdauer).

Was können Mieter gegen eine Eigenbedarfskündigung tun?

  • Widerspruch einlegen: Falls Härtefälle bestehen (soziale Gründe, Krankheit, lange Wohndauer).
  • Nachweise verlangen: Der Vermieter muss den Eigenbedarf konkret darlegen.
  • Rechtlichen Beistand einholen: Ein Anwalt kann prüfen, ob die Kündigung rechtens ist.

Fazit: Eigenbedarf muss gut begründet sein

Eine Eigenbedarfskündigung ist nur zulässig, wenn sie rechtlich korrekt und nachvollziehbar begründet wird. Mieter haben das Recht, die Kündigung zu prüfen und sich bei Zweifeln juristisch beraten zu lassen.

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