Beim Kauf einer Immobilie gibt es zahlreiche rechtliche und finanzielle Schritte. Einer der wichtigsten ist die Fälligkeitsmitteilung. Sie gibt an, wann der Kaufpreis fällig wird und unter welchen Bedingungen die Zahlung erfolgen muss. Doch wann erhält man eine Fälligkeitsmitteilung, wer stellt sie aus und worauf sollten Käufer besonders achten? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Fälligkeitsmitteilung beim Immobilienkauf.
Was ist eine Fälligkeitsmitteilung?
Die Fälligkeitsmitteilung ist ein Dokument, das dem Käufer einer Immobilie signalisiert, dass der Kaufpreis nun gezahlt werden muss. Sie wird in der Regel vom Notar ausgestellt, nachdem alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Erst nach Erhalt dieser Mitteilung darf die Zahlung erfolgen.
Wann wird die Fälligkeitsmitteilung ausgestellt?
Die Mitteilung wird erst dann ausgestellt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen (z. B. Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde)
- Erfüllung eventueller vertraglicher Bedingungen (z. B. Nachweise über Löschung von Altlasten oder Grundschulden)
- Kaufpreisabsicherung durch Notaranderkonto (falls vereinbart)
Ablauf der Kaufpreiszahlung nach der Fälligkeitsmitteilung
- Erhalt der Fälligkeitsmitteilung vom Notar
- Banküberweisung oder Finanzierung abrufen (sofern ein Darlehen genutzt wird)
- Überweisung des Kaufpreises an den Verkäufer oder ein Notaranderkonto
- Bestätigung des Zahlungseingangs durch den Notar
- Eigentumsumschreibung im Grundbuch (nach vollständiger Zahlung)
Was passiert, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt?
Sollte der Käufer den Kaufpreis nicht fristgerecht überweisen, kann dies folgende Konsequenzen haben:
- Verzugszinsen gemäß Kaufvertrag
- Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Verkäufer
- Ggf. Schadenersatzforderungen bei längerer Verzögerung
Tipp: Vorab die Finanzierung sicherstellen, um Verzögerungen zu vermeiden!
Fazit: Die Fälligkeitsmitteilung als wichtiger Meilenstein im Immobilienkauf
Die Fälligkeitsmitteilung ist ein entscheidender Schritt beim Immobilienkauf. Erst nach ihrem Erhalt darf der Kaufpreis gezahlt werden. Käufer sollten sicherstellen, dass ihre Finanzierung steht und alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind, um den Kaufprozess reibungslos abzuwickeln.
Haben Sie Fragen zur Fälligkeitsmitteilung oder zum Immobilienkauf? Die ImmobilienKanzlei unterstützt Sie gerne bei allen Schritten!