Gemeinschaftseigentum in Wohnungseigentümergemeinschaften: Rechte und Pflichten

Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwerben Käufer nicht nur ihr Sondereigentum, sondern werden auch automatisch Teil des Gemeinschaftseigentums. Doch was genau gehört dazu? Welche Rechte und Pflichten haben Eigentümer? Und worauf sollte man als Käufer besonders achten? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Gemeinschaftseigentum in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Was ist Gemeinschaftseigentum?

Laut dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) umfasst das Gemeinschaftseigentum alle Bestandteile einer Immobilie, die nicht einem einzelnen Eigentümer zugeordnet werden können. Dazu gehören unter anderem:

  • Grundstück und Außenanlagen (z. B. Garten, Wege, Spielplätze)
  • Dach, Fassade und tragende Wände
  • Treppenhaus, Flure und Eingangsbereiche
  • Aufzüge und technische Anlagen (Heizung, Wasser, Strom)
  • Gemeinschaftsräume (z. B. Waschkeller, Fahrradkeller)

Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Eigentümern gemeinschaftlich genutzt und verwaltet. Entscheidungen hierzu werden in der Eigentümerversammlung getroffen.

Abgrenzung: Gemeinschaftseigentum vs. Sondereigentum

GemeinschaftseigentumSondereigentum
Dach, AußenwändeWohnung (Innenräume)
TreppenhausBodenbeläge, Wandgestaltung
Heizung, WasserleitungenEinbauküche, Möbel
Tiefgarage (gesamt)Stellplatz (wenn im Sondereigentum)

Wichtig: Selbst wenn bestimmte Elemente innerhalb einer Wohnung liegen, können sie dennoch zum Gemeinschaftseigentum gehören (z. B. tragende Wände oder Versorgungsleitungen).

Wer ist für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig?

Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist für die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich. Dazu gehören:

  • Regelmäßige Wartung (z. B. Dachreparaturen, Heizungsservice)
  • Modernisierungen (z. B. energetische Sanierung)
  • Schadensbeseitigungen (z. B. Wasserschäden, Fassadensanierung)

Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt über das Gemeinschaftskonto, auf das alle Eigentümer mit ihren Hausgeldzahlungen einzahlen.

Welche Rechte haben Eigentümer am Gemeinschaftseigentum?

  • Nutzung: Eigentümer dürfen das Gemeinschaftseigentum im Rahmen der Hausordnung nutzen (z. B. Garten oder Fahrradkeller).
  • Mitbestimmung: Über Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum wird in der Eigentümerversammlung abgestimmt.
  • Einsichtnahme: Jeder Eigentümer hat das Recht, die Protokolle der Eigentümerversammlungen und Wirtschaftspläne einzusehen.

Was tun bei Streitigkeiten zum Gemeinschaftseigentum?

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über Nutzung oder Kosten, sind folgende Schritte sinnvoll:

  1. Klärung in der Eigentümerversammlung
  2. Einschaltung des Verwalters
  3. Mediation oder Schlichtung
  4. Gerichtliche Klärung im Ausnahmefall

Fazit: Gemeinschaftseigentum erfordert klare Regeln

Das Gemeinschaftseigentum ist ein wichtiger Bestandteil jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Eine gute Verwaltung und klare Absprachen zwischen den Eigentümern sorgen für eine harmonische Nutzung und Werterhalt der Immobilie.

Sie haben Fragen zu Gemeinschaftseigentum oder benötigen Beratung? Die ImmobilienKanzlei unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Wohnungseigentum!

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