Die Grundschuld ist ein zentrales Thema beim Immobilienkauf und bei der Baufinanzierung. Sie dient als Sicherheit für die Bank und wird ins Grundbuch eingetragen. Doch wie funktioniert eine Grundschuld genau? Welche Unterschiede gibt es zwischen Grundschuld und Hypothek? Und was passiert mit der Grundschuld nach der Rückzahlung des Darlehens? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Grundschuld.
Was ist eine Grundschuld?
Eine Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das als Sicherheit für ein Darlehen genutzt wird. Sie wird ins Grundbuch der Immobilie eingetragen und bleibt dort bestehen, bis sie gelöscht oder abgetreten wird.
Wichtige Merkmale der Grundschuld:
- Sie dient als Sicherheit für den Kreditgeber (meist die Bank).
- Der Kreditnehmer bleibt Eigentümer der Immobilie, aber die Bank hat ein Pfandrecht.
- Sie bleibt auch nach der vollständigen Rückzahlung des Darlehens bestehen und muss aktiv gelöscht werden.
Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek
Oft wird die Grundschuld mit der Hypothek verwechselt, doch es gibt wesentliche Unterschiede:
Merkmal | Grundschuld | Hypothek |
---|---|---|
Besteht nach Rückzahlung? | Ja, bleibt bestehen | Nein, erlischt automatisch |
Flexibilität | Kann für neue Kredite wiederverwendet werden | Bindet sich nur an bestehendes Darlehen |
Eintragung ins Grundbuch | Ja | Ja |
In der Praxis wird fast immer die Grundschuld genutzt, da sie flexibler ist und eine erneute Kreditaufnahme erleichtert.
Welche Arten von Grundschulden gibt es?
1. Buchgrundschuld
- Wird direkt ins Grundbuch eingetragen.
- Keine separate Urkunde erforderlich.
2. Briefgrundschuld
- Eine Urkunde (Grundschuldbrief) wird ausgestellt.
- Vorteil: Einfachere Übertragung an einen anderen Gläubiger.
Die meisten Banken bevorzugen heutzutage die Buchgrundschuld, da sie einfacher zu verwalten ist.
Ablauf der Eintragung einer Grundschuld
- Notarielle Beurkundung: Der Käufer beauftragt einen Notar mit der Eintragung der Grundschuld.
- Eintragung ins Grundbuch: Das Grundbuchamt trägt die Grundschuld in Abteilung III des Grundbuchs ein.
- Darlehensauszahlung: Erst nach der Eintragung erhält der Käufer die Kreditsumme von der Bank.
Kosten der Grundschuldbestellung
Die Kosten für die Eintragung der Grundschuld hängen vom Darlehensbetrag ab und setzen sich aus Notargebühren und Grundbuchgebühren zusammen.
Beispielrechnung für eine Grundschuld von 300.000 €:
- Notarkosten: ca. 600 €
- Grundbuchgebühren: ca. 600 €
- Gesamtkosten: ca. 1.200 €
Grundschuld löschen oder bestehen lassen?
Nach der Rückzahlung des Kredits haben Eigentümer zwei Optionen:
- Grundschuld löschen lassen
- Löschungsbewilligung der Bank erforderlich.
- Notarielle Beglaubigung nötig (Kosten ca. 0,2 % der Grundschuld).
- Vorteil: Keine Belastung mehr im Grundbuch.
- Grundschuld bestehen lassen
- Erspart erneute Eintragungskosten bei späterer Finanzierung.
- Flexibler für neue Darlehen oder Modernisierungskredite.
- Banken akzeptieren oft eine bereits eingetragene Grundschuld.
Viele Eigentümer lassen die Grundschuld bestehen, um sich zukünftige Kosten zu sparen.
Risiken einer Grundschuld
- Zwangsversteigerung: Wenn der Kreditnehmer die Raten nicht zahlt, kann die Bank das Objekt zwangsversteigern.
- Abtretung der Grundschuld: Die Bank kann die Grundschuld an einen anderen Gläubiger verkaufen.
- Fehlende Löschung: Auch nach Rückzahlung bleibt die Grundschuld im Grundbuch und kann zu Missverständnissen führen.
Fazit: Grundschuld als wichtiges Finanzierungsinstrument
Die Grundschuld ist eine essenzielle Sicherheit für Banken und spielt eine entscheidende Rolle in der Immobilienfinanzierung. Käufer sollten sich über ihre Kosten, Risiken und Vorteile bewusst sein und die Option der Löschung oder Weiterverwendung genau abwägen.
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