Die Löschungsbewilligung ist ein entscheidendes Dokument, wenn ein Eintrag aus dem Grundbuch entfernt werden soll – beispielsweise eine Grundschuld oder Hypothek nach vollständiger Kreditrückzahlung. Doch wann genau wird eine Löschungsbewilligung benötigt? Wer stellt sie aus? Und wie läuft die Löschung ab? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Löschungsbewilligung bei Immobilien.
1. Was ist eine Löschungsbewilligung?
Die Löschungsbewilligung ist eine offizielle Erklärung des Berechtigten (z. B. einer Bank), dass eine bestehende Belastung im Grundbuch gelöscht werden darf. Erst nach Vorlage dieser Erklärung kann das Grundbuchamt die Löschung vornehmen.
Typische Anwendungsfälle:
- Löschung einer Grundschuld nach Darlehensrückzahlung
- Entfernung von Wohnrechten oder Nießbrauch
- Aufhebung von Wegerechten oder Dienstbarkeiten
- Freistellung eines Grundstücks für einen neuen Käufer oder Kreditgeber
2. Wer stellt die Löschungsbewilligung aus?
Die Löschungsbewilligung wird vom Berechtigten des Grundbucheintrags ausgestellt. Das kann sein:
- Eine Bank oder Sparkasse (bei Hypotheken oder Grundschulden)
- Ein Privatgläubiger (bei privaten Darlehen mit Grundbucheintrag)
- Die Stadt oder Gemeinde (bei öffentlich-rechtlichen Belastungen)
- Eine Privatperson (bei eingetragenen Wohnrechten oder Dienstbarkeiten)
3. Ablauf der Löschung im Grundbuch
Schritt 1: Antrag auf Löschungsbewilligung
- Bei der Bank oder der zuständigen Stelle anfordern
- Vorlage von Nachweisen über die Erfüllung der Verbindlichkeit (z. B. Tilgungsnachweis)
Schritt 2: Notarielle Beglaubigung
- Die Löschungsbewilligung muss oft notariell beglaubigt werden
- Notarkosten je nach Eintrag meist zwischen 50 € und 250 €
Schritt 3: Antrag beim Grundbuchamt
- Einreichen der Löschungsbewilligung beim zuständigen Amtsgericht/Grundbuchamt
- Bearbeitungsdauer: 2 bis 6 Wochen
- Grundbuchänderungsgebühr zwischen 30 € und 100 €
4. Wichtige Tipps zur Löschungsbewilligung
✔ Rechtzeitig beantragen: Banken benötigen oft einige Wochen für die Ausstellung. ✔ Dokumente prüfen: Alle Angaben sollten exakt mit dem Grundbucheintrag übereinstimmen. ✔ Alternative zur Löschung: Grundschuld bestehen lassen und bei Bedarf für eine neue Finanzierung nutzen.
5. Fazit: Die Löschungsbewilligung als wichtiger Schritt zur Grundbuchbereinigung
Die Löschungsbewilligung ist essenziell, um nicht mehr benötigte Belastungen aus dem Grundbuch zu entfernen. Sie sorgt für eine klare Eigentumssituation und ist oft Voraussetzung für einen reibungslosen Immobilienverkauf.
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